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Gemäß der geänderten Richtlinien zur künstlichen Befruchtung erhält die
gesetzlich versicherte Patientin 50 % der
Gesamtkosten für:
- 8 Zyklen Zyklusmonitoring mit Ziel der intrauterinen Insemination
- 3 Zyklen der hormonalen Stimulation mit dem Ziel der intrauterinen
Insemination
- 3 Zyklen IVF oder ICSI
Die
privatversicherte Patientin erhält nach wie vor die volle
Kostenerstattung für:
- 6 Zyklen Insemination im stimulierten Zyklus
- 4 Zyklen IVF oder ICSI
Ausnahmen bilden Ehen, in denen einer der Partner privat versichert und der
andere Partner gesetzlich versichert ist. Bei dieser Konstellation ist die
Kostenübernahme häufig zunächst zu klären, bevor mit einer Therapie begonnen
werden kann. |