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Im Rahmen der Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen und privaten
Versicherer entstehen leider immer wieder Unklarheiten. Insbesondere wenn eine
sogenannte "Versicherungs-Mischehe" besteht , d.h. ein Partner ist
gesetzlich versichert, der andere privat, können hier für die Paare schwierige
Situationen eintreten, in denen unklar ist, wer für die Kostenübernahme
zuständig ist und was überhaupt bezahlt wird. Für die meisten dieser
Konstellationen und Fragestellungen gibt es zwischenzeitlich Rechtsklarheit.
Einen Überblick verschafft hier der folgende Link:
www.kinderwunsch-recht.de
oder Sie wenden sich direkt an einen erfahrenen
Anwalt:
Ostheim & Klaus, Kirchstr 1, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151 5997466 oder
per email: kinderwunsch@ok-rechtsanwaelte.de
Meschkat & Naujokat, Katharinengasse 1, 35390 Gießen, Tel.: 0641 9844130
oder im internet www.kinderwunschanwalt.de |